AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der PSE GmbH, Bangertsgasse 2, D-64850 Schaafheim

1. Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind maßgebend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unter Aufhebung aller anderslautenden Bestimmungen in Anfragen, Bestellungen und Schriftwechsel, mit Ausnahme unserer schriftlichen, gegenteiligen Bestätigung. Dies gilt auch dann, wenn wir anderslautenden Bedingungen nicht widersprechen. Auch bei nachfolgenden Geschäften bedarf es keines Hinweises, dass vorstehendes immer Gültigkeit besitzt.
Mündliche, fernmündliche, telegrafische und fernschriftliche Angebote, Aufträge und Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auch durch unsere Mitarbeiter und Vertreter eingegangene Verpflichtungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.

Wird uns nachteiliges über die Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, so steht es uns frei, von den vereinbarten Konditionen zurückzutreten oder Sicherheit zu verlangen bzw. den Auftrag zurückzugeben, unter Berechnung der bis dahin entstandenen Kosten und des Schadenersatzes.
Maschinenlieferungen erfolgen unter Zugrundelegung der "Bedingungen für Lieferung von Werkzeugmaschinen" gemäß den V.D.W.-Bedingungen der Fachgemeinschaft Werkzeugmaschinen im Verein Deutscher Maschinenbauanstalten e.V.. Für Werkzeuglieferungen sind gleichermaßen die D.P.V.-Bedingungen der Fachgemeinschaft Präzisionswerkzeuge im Verein Deutscher Maschinenbauanstalten e.V. maßgebend, jeweils unter Berücksichtigung unserer eigenen Verkaufsbedingungen.

2. Angebote

Die von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Abbildungen, Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben im Internet und in Prospekten und ähnlichen Unterlangen, sind freibleibend.

3. Lieferzeit

Erst wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt und notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt sind, beginnt die Lieferzeit zu laufen. Auch müssen alle vertraglichen Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sein.

Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen und auch dann nicht vom Auftrag zurückzutreten, wenn eine Nachfrist abgelaufen ist. Unvorhergesehene Geschehnisse - auch durch höhere Gewalt - uns oder unsere Zulieferer treffend, berechtigen uns, die Liefertermine entsprechend hinauszuschieben, oder von der Lieferverpflichtung frei zu werden.

4. Preise

Preisveränderungen sind bis zum Liefertage infolge Veränderung der Gestehungskosten vorbehalten. Die Preise verstehen sich in der Regel ab Werk, zzgl. gesetzl. MWST, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht oder Porto, bei Importwaren unverzollt.

5. Lieferung / Transport

Es wird grundsätzlich allen Kunden empfohlen, die Sendungen gegen Transportschäden zu versichern, da die Ware immer auf Gefahr des Käufers reist. Auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder teilweise Übernahme der Frachtkosten durch uns zugesagt sein sollte.

6. Lieferzeit / Verzug

Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

7. Versand / Gefahrenübergang

Die Bestimmung der Versandart und des Beförderungsmittels und -weges bleibt uns überlassen, falls keine besonderen Vorschriften des Kunden vorliegen. Wobei wir nicht haftbar sind für die Günstigkeit der Frachtkosten und die schnellste Beförderung. 

Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Gewährleistung

Unsere Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 

a) Wir leisten Gewähr dafür, daß die von uns gelieferten Erzeugnisse entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet sind, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. 

b) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (d.h. Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche). Bei Vermittlungsgeschäften von Maschinen, welche direkt aus dem jeweiligen Lieferwerk kommen, gelten die Bedingungen des Lieferwerkes. 

c) Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Ersatzlieferung oder durch kostenlose Beseitigung des Fehlers, und zwar nach unserer Wahl entweder durch einen von uns autorisierten Kundendienst oder durch uns selbst. 

d) Ein Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler kann nicht beseitigt werden oder weitere Nachbesserungsversuche sind für den Kunden unzumutbar. 

e) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Empfang, alle übrigen nach deren Feststellung schriftlich, anzuzeigen. Mit der Beanstandung von Mängeln sind zugleich die der Ware von uns beigefügten Kontrollunterlagen an uns oder die von uns benannte Kundendienstwerkstatt einzusenden. 

f) Für Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Haftungsausschluß gilt nicht im Falle der Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft, soweit diese gerade bezweckt hat, den Kunden gegen den Eintritt eines bestimmten Schadens abzusichern.

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